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Kategorie: Diamanten Lexikon
In Deutschland wird der Geschäftsinhaber eines Schmuckladens als Juwelier bezeichnet - in der Schweiz hingegen heißt dieser Bijoutier. Die Bezeichnung Bijoutier oder Juwelier ist im Grund genommen egal, da beide in ihrem eigenen Ladengeschäft den Verkauf von Uhren und
Schmuck 
tätigen und diesen nicht selbst herstellen wie der Goldschmied.
Der Juwelier verkauft in seinem Namen und auf seine Rechnung quasi an den Endverbraucher
Schmuck 
und Uhren oder wertvolle Diademe und Broschen, die von anderen Herstellern angefertigt wurden.
Die Berufstitulierung des Juweliers ist nicht gesetzlich geschützt, sodass sich ein jeder Juwelier nennen kann, sobald er einen gewerblichen Laden betreibt, indem
Schmuck 
verkauft wird - es handelt sich quasi dabei um ein nicht ausbildungsfähiges Berufsbild.
In der Aufgabe des Juweliers liegt vorwiegend der Verkauf von Uhren,
Schmuck 
und die Beratung des Kunden vor Ort. Kleinere Arbeiten wie Reparaturen oder Gravierungen an den Schmuckteilen oder den Austausch von Uhrenbatterien kann er in aller Regel jedoch auch ausführen. Alle schwierigeren Arbeiten gibt er allerdings an befähigte Profihandwerker wie zum Beispiel den Uhrenmacher weiter.
Heutzutage gibt es Juweliere nicht nur vor Ort, sondern verstärkt finden Endverbraucher diese im Internet als sogenannten Onlinejuwelier tituliert, der seine Ware in einem virtuellen Webseitenshop verkauft.